AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Bayern Dental – Dentallabor
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen Bayern Dental – Dentallabor, nachfolgend „Bayern Dental“ genannt, und seinen Auftraggebern.
Auftraggeber im Sinne dieser AGB sind insbesondere Zahnärzte, Zahnarztpraxen, zahnmedizinische Einrichtungen und sonstige gewerbliche Kunden, die bei Bayern Dental Zahnersatz, zahntechnische Arbeiten oder sonstige zahntechnische Leistungen in Auftrag geben.
Diese AGB gelten für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn Bayern Dental ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
§ 2 Vertragsschluss und Auftragserteilung
Ein Vertrag kommt durch die Erteilung eines Auftrags durch den Auftraggeber und dessen Annahme durch Bayern Dental zustande. Die Annahme kann ausdrücklich, durch Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Bearbeitung erfolgen.
Grundlage der zahntechnischen Arbeit sind die vom Auftraggeber übermittelten Angaben, Unterlagen, Abformungen, Modelle, Datensätze, Scans sowie sonstigen Informationen.
Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Informationen, Unterlagen und Daten vollständig und richtig sind.
Änderungen oder Ergänzungen des Auftrags nach Auftragserteilung können zu zusätzlichen Kosten und einer Änderung des vereinbarten Fertigstellungstermins führen.
§ 3 Leistungen von Bayern Dental
Bayern Dental erbringt zahntechnische Leistungen entsprechend dem jeweiligen Auftrag und den vom Auftraggeber übermittelten Vorgaben.
Die konkrete Ausführung richtet sich nach dem Auftrag, den technischen Möglichkeiten sowie den allgemein anerkannten Regeln der Zahntechnik.
Geringfügige, technisch bedingte Abweichungen hinsichtlich Farbe, Form, Material, Gestaltung oder Ausführung stellen keinen Mangel dar, sofern sie die vereinbarte Verwendung und Funktion des Zahnersatzes nicht wesentlich beeinträchtigen.
Soweit für die Herstellung eine bestimmte Farbauswahl, Zahnform oder sonstige Gestaltung vorgegeben wird, ist der Auftraggeber für die Richtigkeit und Eignung dieser Vorgaben verantwortlich.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber hat Bayern Dental alle für die ordnungsgemäße Herstellung erforderlichen Unterlagen, Informationen und Daten rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen.
Insbesondere ist der Auftraggeber für die Richtigkeit der Patienten- und Auftragsdaten sowie der zahnmedizinischen und zahntechnischen Vorgaben verantwortlich.
Verzögerungen, die auf verspätete, unvollständige oder fehlerhafte Angaben bzw. Unterlagen des Auftraggebers zurückzuführen sind, verlängern die vereinbarte Liefer- bzw. Fertigstellungsfrist angemessen.
Bayern Dental ist berechtigt, bei erkennbar unvollständigen oder widersprüchlichen Angaben Rückfragen zu stellen und die Bearbeitung bis zur Klärung zurückzustellen.
§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen
Es gelten die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung vereinbarten Preise bzw. die jeweils gültige Preisliste von Bayern Dental.
Sämtliche Preise verstehen sich, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Rechnungen von Bayern Dental sind innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist ohne Abzug zu begleichen.
Bei Zahlungsverzug ist Bayern Dental berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen sowie weitere gesetzlich zulässige Kosten und Ansprüche geltend zu machen.
Bei Zahlungsverzug kann Bayern Dental weitere Aufträge des Auftraggebers bis zur vollständigen Begleichung fälliger Forderungen zurückhalten, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
Der im Rahmen dieses Auftrags angefertigte Zahnersatz bleibt bis zur vollständigen und vorbehaltlosen Begleichung sämtlicher aus diesem Auftrag entstandenen Forderungen im Eigentum von Bayern Dental.
Eine Übereignung des Zahnersatzes auf den Auftraggeber bzw. Patienten erfolgt erst mit vollständigem Zahlungseingang.
Bis zu diesem Zeitpunkt ist der Auftraggeber nicht berechtigt, den unter Eigentumsvorbehalt stehenden Zahnersatz ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Bayern Dental an Dritte zu veräußern, zu übereignen, zu verpfänden oder anderweitig darüber zu verfügen.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, den unter Eigentumsvorbehalt stehenden Zahnersatz bis zum vollständigen Eigentumsübergang sorgfältig zu behandeln und vor Beschädigung oder Verlust zu schützen.
Soweit der Eigentumsvorbehalt aufgrund der besonderen Beschaffenheit oder bestimmungsgemäßen Verwendung des Zahnersatzes rechtlich nicht oder nicht vollständig durchsetzbar sein sollte, treten an seine Stelle die gesetzlich zulässigen Sicherungsrechte von Bayern Dental.
§ 7 Liefer- und Fertigstellungsfristen
Vereinbarte Liefer- und Fertigstellungstermine sind verbindlich, sofern sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.
Nicht von Bayern Dental zu vertretende Ereignisse, insbesondere höhere Gewalt, Betriebsstörungen, Lieferengpässe, technische Störungen oder Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung des Auftraggebers, verlängern die Liefer- bzw. Fertigstellungsfrist angemessen.
Bayern Dental wird den Auftraggeber über absehbare erhebliche Verzögerungen informieren, soweit dies zumutbar ist.
§ 8 Abnahme und Prüfung
Der Auftraggeber hat den gelieferten Zahnersatz nach Erhalt bzw. nach Fertigstellung unverzüglich auf offensichtliche Mängel und Übereinstimmung mit dem Auftrag zu überprüfen.
Offensichtliche Mängel sind Bayern Dental möglichst unverzüglich nach Feststellung mitzuteilen.
Bei berechtigten Beanstandungen erhält Bayern Dental zunächst die Möglichkeit, den Mangel zu prüfen und – soweit erforderlich – nachzubessern oder eine Ersatzanfertigung herzustellen.
§ 9 Mängel und Nacherfüllung
Bayern Dental haftet für Mängel der zahntechnischen Leistung nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit in diesen AGB nichts Abweichendes und gesetzlich Zulässiges vereinbart ist.
Bei berechtigten Mängeln hat Bayern Dental grundsätzlich das Recht zur Nacherfüllung.
Der Auftraggeber hat Bayern Dental die zur Prüfung und Nacherfüllung erforderliche Möglichkeit und angemessene Zeit einzuräumen.
Für Mängel, die auf fehlerhafte Vorgaben, unzutreffende Abformungen, Modelle, Scans, Präparationsfehler oder sonstige vom Auftraggeber zu vertretende Umstände zurückzuführen sind, haftet Bayern Dental nicht.
§ 10 Haftung
Bayern Dental haftet unbeschränkt für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Vorschriften.
Im Übrigen haftet Bayern Dental nur nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften, soweit eine Haftungsbeschränkung rechtlich zulässig ist.
Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit Bayern Dental zwingend gesetzlich haftet.
§ 11 Eigentums- und Schutzrechte an Unterlagen und Daten
Von Bayern Dental erstellte Unterlagen, Konstruktionen, digitale Datensätze, Planungen, Modelle und sonstige Arbeitsergebnisse bleiben, soweit rechtlich zulässig, Eigentum bzw. geistiges Eigentum von Bayern Dental.
Eine Weitergabe, Vervielfältigung oder sonstige Nutzung dieser Unterlagen über den Vertragszweck hinaus bedarf der vorherigen Zustimmung von Bayern Dental, soweit keine gesetzlichen Rechte entgegenstehen.
§ 12 Datenschutz
Bayern Dental verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers und, soweit erforderlich, patientenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften. Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung von Bayern Dental.
§ 13 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen berechtigt.
Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur ausgeübt werden, soweit der Gegenanspruch aus demselben Vertragsverhältnis stammt und gesetzlich zulässig ist.
§ 14 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit gesetzlich zulässig.
Gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen kann, soweit gesetzlich zulässig, der Geschäftssitz von Bayern Dental als Gerichtsstand vereinbart werden.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Stand: September 2026
Bayern Dental – Dentallabor
